Wir KirchenvorsteherInnen aus Ederheim und Hürnheim treffen uns gemeinsam im turnusmäßigem Wechsel alle 4-6 Wochen, entweder im Haus des Gastes in Ederheim oder im Gemeindehaus in Hürnheim.
Der Kirchenvorstand und der erweiterte Kirchenvorstand unserer Gemeinden setzt sich für die Wahlperiode 2018-2024 wie folgt zusammen:
KV Ederheim
Hermann B. , Doris S. , Michaela K. , Anita L. , Bernd M. , Thomas R. , Michaela L. , Brigitte D. , Michael J.
KV Hürnheim
Andrea S. , Barbara K. , Karl M. , Kurt S. , Anna T. , Christiane B. , Simone B.
Bedeutung des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand ist ein Team, das die Kirchengemeinde geistlich leitet. Er vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Pfarrer und Kirchenvorsteher arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser Aufgaben.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten.
Gottesdienst:
Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten.
Konfirmandenunterricht und Förderung des Gemeindelebens:
Der Kirchenvorstand ist u.a. verantwortlich für die Planung und Inhalte des Konfirmandenunterrichtes. Der Kirchenvorstand unterstützt und fördert vor allem die Bereiche Diakonie, Mission, Männer- und Frauenarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienste, Seniorenarbeit, Kirchenmusik, Ökumene etc.
Kirchliche Gebäude:
Der Kirchenvorstand entscheidet über die Überlassung der Gottesdienst- und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen.
Auf vermögensrechtlichem Gebiet hat der Kirchenvorstand folgende Aufgaben:
Er verwaltet das Ortskirchenvermögen. Er beschließt über Haushaltsplan und Rechnung, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein.
Aber nicht nur innerhalb der Gemeinde kann der Kirchenvorstand Einfluss nehmen - auch auf landeskirchlicher Ebene wirkt er mit. Die Kirchenvorstände schicken aus ihrem Team Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Alle sechs Jahre wählen sie die Mitglieder der Landessynode. Diese besteht aus Ehrenamtlichen der verschiedensten Berufe und Regionen und aus PfarrerInnen. Die Entscheidungen der Synode spiegeln die Vielfalt des evangelischen Glaubenslebens wieder.